IMPRESSUM
Lichtblickpraxis
Juliana Primas-Schaider und Alfred Schaider
Körösistraße 170, 8010 Graz
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) LICHTBLICKPRAXIS, KÖRÖSISTRASSE 170, 8010 GRAZ
GÜLTIGE FASSUNG AB 2. MAI 2020
Spielregeln und Finanzielles:
- Die Nutzungsentgelte beinhalten die Nutzung der Räumlichkeiten inklusive der darin befindlichen Ausstattung für den vereinbarten Zeitraum. Alle Nutzungsentgelte beinhalten 20% Mehrwertsteuer sowie die regelmäßige Reinigung der Praxis von „normalen Verschmutzungen“. Fixe Zeitblöcke gelten immer für einen fixen Raum, welcher Ihnen zu diesen Tagen/Zeiten exklusiv zur Verfügung steht. Einzelstunden und Workshops werden pro Termin vereinbart (Einzelstunden selbstständig per Raumnutzungskalender, Veranstaltungen im Gruppenraum durch die Überlasser:innen) und richten sich nach Verfügbarkeit der Räume. Die Nutzungsentgelte sind ausschließlich durch Banküberweisung auf die aktuelle Kontoverbindung der Lichtblickpraxis zu bezahlen.
- Vereinbarte Einzelstunden, die länger als 24-Stunden im Voraus abgesagt/gelöscht werden, werden auch nicht verrechnet. Nutzungen des Gruppenraums/Workshopraums, die länger als 7 Tage im Voraus abgesagt werden, werden ebenfalls nicht verrechnet.
- In allen Fällen handelt es sich bei dieser Vereinbarung um eine auf maximal 1 Monat befristete „Nutzungsüberlassung zu geschäftlichen Zwecken als Büro- bzw. Beratungsraum inklusive aller Zusatzleistungen“ und nicht um einen Untermietvertrag. Eine Nutzung über diesen Zeitraum hinaus erfordert eine neuerliche schriftliche Vereinbarung zwischen Raumnutzer:in, Alfred Schaider und Juliana Primas-Schaider (per email von & Antwort an folgende Email: alfred.schaider@lichtblickpraxis.at). Auf Wunsch wird die bestehende Nutzungsvereinbarung üblicherweise verlängert, ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.
- Auch im Falle einer Nicht-Nutzung der Räumlichkeiten im vereinbarten Nutzungszeitraum, ist die volle, vereinbarte Raumnutzungsgebühr für das jeweilige Monat bzw. die jeweilige Veranstaltung zu bezahlen. Für Nicht-Erscheinen von Kund:innen/Klient:innen, gesundheitliche Ausfälle, staatliche Einschränkungen (z.B. Ausgangssperren und Versammlungsverbote) oder höhere Gewalt übernehmen die Überlasser:innen weder das (haftungs-)rechtliche noch das finanzielle Risiko.
- Die Rechnungslegung für Nutzungen erfolgt für jeweils Jänner-Dezember eines Jahres im Nachhinein bis 15. Jänner des Folgejahres.
- Für den Praxisschlüssel wird eine Kaution (in bar) vereinbart, welche bei Schlüsselrückgabe ebenfalls in bar abzüglich etwaiger noch offener Nutzungsentgelte rückerstattet wird.
- Den Raumnutzer:innen wird bei/nach Vereinbarungsunterzeichnung für die Raumnutzung die „Spielregeln in der Lichtblickpraxis“ sowie die „Raumkalender-Spielregeln“ übergeben bzw. zugesendet, die eine professionelle und reibungsfreie Zusammenarbeit/Organisation aller Raumnutzer:innen ermöglicht. Ein mehrmaliges oder absichtliches Zuwiderhandeln gegen diese Spielregeln stellt einen Grund für eine sofortige Kündigung bzw. Nicht-Verlängerung der Nutzungsvereinbarung dar.
Raumnutzungskalender, Datenschutz und Sicherheit:
- Zur einfacheren Terminkoordination aller Raumnutzer:innen verpflichtet sich der/die Raumnutzer:in zur Verwendung des gemeinsam genutzten ONLINE-Kalenders für Terminbuchungen. Die Zugangsdaten und Nutzungsrichtlinien werden nach Abschluss der Raumnutzungsvereinbarung mitgeteilt. Von Seiten der Lichtblickpraxis-Organisatoren (Alfred Schaider und Juliana Primas-Schaider) werden dort nur anonymisierte Daten zur Verfügbarkeit der Räumlichkeiten eingetragen und gespeichert.
- Diese Angaben im Raumnutzungskalender können jederzeit freiwillig von dem/der Raumnutzer:in selbst um konkretere Angaben zu Namen, Telefonnummer oder email-Adresse ergänzt werden, um von anderen auf freie Raumkapazitäten angesprochen zu werden.
- Die Sicherungskopien, die zum Zwecke der Wiederherstellung bzw. der Nachvollziehbarkeit von Einträgen inkl. Abrechnung gemacht werden, werden nach der buchhalterischen Aufbewahrungsfrist von 7 Jahren gelöscht.
- Der/die Raumnutzer:in bestätigt, die Datenschutzerklärung der Lichtblickpraxis (veröffentlicht auf https://www.lichtblickpraxis.at/datenschutz ) in der aktuell gültigen Version gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
- Der/die Raumnutzer:in nimmt zur Kenntnis, dass die Lichtblickpraxis kein ausreichend sicherer Aufbewahrungsort für die Aufbewahrung von sensiblen bzw. vertraulichen Kund:innen-/Klient:innen-Daten bzw. -Dokumentationen ist und sorgt diesbezüglich selbst ausreichend für Sicherheit und Schutz der Privatsphäre seiner/ihrer Kund:innen/Klient:innen. Das Deponieren/Hinterlegen von Geld oder sonstigen Wertsachen in der Lichtblickpraxis geschieht ebenso auf eigene Gefahr und Risiko. Rücksicht auf das Haus und dessen Bewohner:innen:
Rücksicht auf das Haus und dessen Bewohner:innen:
- Der/Die Raumnutzer:in nimmt achtsam zur Kenntnis, dass sich die Lichtblickpraxis in einem „Wohnhaus“ befindet und daher auf die Bedürfnisse und Befindlichkeiten der Hausbewohner:innen und Wohnungseigentümer:innen Rücksicht genommen werden muss, insbesondere:
a) Alle Kund:innen/ Klient:innen haben – wie normale Hausbesucher:innen – die Haussprechanlage zu verwenden und werden (nach persönlicher Identifikation) über diese eingelassen.
b) Es ist den Raumnutzer:innen sowie deren Kund:innen/Klient:innen ausdrücklich untersagt, die Hausparkplätze zu verwenden. Der/Die Praxisnutzer:in weist auch Kund:innen/Klient:innen darauf hin.
c) Es dürfen keinesfalls Kund:innen/Klient:innen ins Haus bzw. in die Lichtblickpraxis eingelassen werden, von welchen eine Gefährdung für Personen oder Sachen ausgeht (z.B. offensichtlich gewaltbereite oder stark alkoholisierte/narkotisierte Personen, bekannte Straftäter, Personen, von denen Ansteckungsgefahr ausgeht, etc.).
d) Von Tätigkeiten und Aktivitäten, die den guten Sitten bzw. hinsichtlich des Lärm der Grazer Immisionsschutzverordnung (download unter https://www.umweltservice.graz.at/infos/laerm/laerm_privat.pdf ) zuwider laufen, ist Abstand zu nehmen. Haftungsrechtliches:
Haftungsrechtliches:
- Der/die Raumnutzer:in verpflichtet sich, nur Tätigkeiten in der Lichtblickpraxis auszuüben, für die sie/er auch die notwendigen Befähigungen und Gewerbeberechtigungen verfügt; ihre/seine Tätigkeiten in der Lichtblickpraxis persönlich (nicht durch Dritte) und auf eigene Rechnung und Verantwortung auszuüben und allen daraus entstehenden steuerlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.
- Der/die Raumnutzer:in haftet selbst für alle Rechtsfolgen, Verbindlichkeiten oder Haftungen aus den geschäftlichen Vereinbarungen mit den eigenen Kund:innen/Klient:innen sowie für Schäden, die für Personen bzw. an den Räumlichkeiten, Einrichtungsgegenständen, Geräten oder Anlagen der Lichtblickpraxis oder des Hauses durch seine/ihre Tätigkeit oder Einwirkung entstehen. 16.) Der/die Raumnutzer:in bestätigt, die Nutzungsvereinbarung für Räumlichkeiten erst nach persönlicher Besichtigung unterschrieben zu haben und dabei einen umfassenden Eindruck von den Räumlichkeiten und deren Eignung für die geplante Tätigkeit gewonnen zu haben. Der/die Raumnutzer:in nimmt zur Kenntnis, dass alle Räumlichkeiten der Lichtblickpraxis die ortsüblichen sicherheitstechnischen und hygienischen Standards von Büro- und Besprechungsräumlichkeiten aufweisen und auch nur für Bürotätigkeiten bzw. beratende Tätigkeiten vorgesehen und ausgestattet sind. Sollte die dort ausgeübte Tätigkeit einen anderen Standard (z.B. Gastro-Hygiene-Standards, sterile Umgebung, etc.) benötigen bzw. rechtlich erfordern, ist dieser entweder vom/von der Raumnutzer:in selbst herzustellen bzw. diese Tätigkeiten in der Lichtblickpraxis zu unterlassen und den/die Überlasser:in/Vermieter:in von allen rechtlichen und finanziellen Folgen einer diesbezüglichen Nicht-Beachtung schadlos zu halten.
Der/Die RaumnutzerIn freut sich hoffentlich darauf/darüber, dass wir (Juliana & Alfred) Menschen sind, mit denen man über alles reden kann, dass uns das Wohl unserer Kolleg:innen sowie ihrer Kunden:innen/Klient:innen am Herzen liegt, dass wir uns aber auch an alle Gesetze und Verordnungen unseres schönen Landes halten müssen und wollen und uns auf eine gute, professionelle, gemeinsame Arbeiten in der Lichtblickpraxis freuen!